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AGB / AVB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der flori bartl - Medienübergreifende Konzepte, Kommunikations- & Sounddesign - 
nachstehend  Florian Bartl, Dipl. Designer (FH)

1.    Geltungsbereich

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) und  
Auftraggeber*in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen 
werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich 
zugestimmt.

1.2.    Mündliche Nebenabreden haben Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) und der Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht 
getroffen.

2.    Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1.    Der von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die 
Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die 
Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. 

2.2.    Sämtliche Arbeiten von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH), wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in 
Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen 
Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so 
insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind. 

2.3.    Ohne Zustimmung von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der 
Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen 
des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

2.4.    Die Werke von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten 
Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des 
Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. 

2.5.    Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) räumt der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die für den jeweiligen 
Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es 
sei denn, Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) und die Auftraggeberin/der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende 
Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6.    Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 
Florian Bartl, Dipl. Designer (FH).

2.7.    Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) bei der 
Vervielfältigung, 
Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und 

Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt die Auftraggeberin/der Auftraggeber das Recht auf 
Urheberbenennung kann Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine 
Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen 
und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) unberührt, bei einer konkreten 
Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8.    Vorschläge, Weisungen und Anregungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder 
anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es 
sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9.    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 
Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von 
Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, 
Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10.    Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, 
Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, 
Mustermappe etc.), zu nutzen und auf seine Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen.

2.11.    Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) , Ansprüche 
wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen 
geltend zu machen. Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, 
ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem 
verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

3.    Honorare; Fälligkeit

3.1.    Soweit zwischen Auftraggeber*in und Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat 
Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung. 

3.2.    Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart 
ist. 

3.3.    Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so 
ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes 
vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. 
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) 
Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4.    Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von zwei 
Wochen ab Fälligkeit.

4.    Zusatzleistungen; Neben- und Reisekosten; Künstlersozialversicherung

4.1.    Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, 
die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von 
Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), 
nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2.    Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten 
(z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, 

Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz 
(KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3.    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erstattet Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) die Kosten und Spesen für Reisen, 
die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4.    Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu 
erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.5.    Die Honorare von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem 
Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass die 
Auftraggeberin/der Auftraggeber abgabepflichtig ist, weist Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) vorsorglich darauf hin, dass die 
Auftraggeberin/der Auftraggeber gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.

5.    Fremdleistungen

5.1.    Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen 
Umfang erforderlich ist, nimmt Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin/des 
Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) hierzu die 
entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.

5.2.    Soweit Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin im Einzelfall 
Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber verpflichtet, 
einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt  
Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, 
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. 

6.    Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1.    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) alle Unterlagen, die für die 
Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft 
insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die 
verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) nicht zu vertreten.

6.2.    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) 
zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die 
Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin/der Auftraggeber nicht zur 
Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin/der 
Auftraggeber Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3.    Für Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind 
Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für 
Änderungen, die der Auftraggeber/die Auftraggeberin während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber/die 
Auftraggeberin.

7.    Datenlieferung und Handling

7.1.    Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, 
Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die Auftraggeberin/den 
Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin/Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies 
gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

7.2.    Stellt Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) der Auftraggeberin/dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so 
dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen 
nur mit Einwilligung von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) vorgenommen werden.

7.3.    Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die 
Auftraggeberin/der Auftraggeber.

7.4.    Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers/der 
Auftraggeberin entstehen, haftet Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) nicht.

8.    Eigentum und Rückgabepflicht 

8.1.    An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, 
gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte 
übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) 
zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 

8.2.    Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Bei 
Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der 
Originale notwendig sind. Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden 
geltend zu machen.

9.    Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster

9.1.    Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind  Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) Korrekturmuster 
vorzulegen.

9.2.    Die Produktion wird von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten  schriftlichen 
Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist  Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) 
berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen 
zu geben. Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.3.    Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) 
eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 10 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Florian Bartl, 
Dipl. Designer (FH) auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf. 

10.    Gewährleistung; Haftung

10.1.    Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen 
sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung 
ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche   Florian Bartl, 
Dipl. Designer (FH) auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 

10.2.    Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) aufgrund einer 
Pflichtverletzung  verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind 
Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3.    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und 
etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung 

schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung 
der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4.    Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber. Mit der Freigabe 
übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, 
Bild, Gestaltung und Produkt. 

10.5.    Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet  Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) nicht für Aufträge für 
Fremdleistungen, die  Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) an Dritte vergibt. 

10.6.    Sofern Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers/der Auftraggeberin 
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) hiermit sämtliche ihm zustehenden 
Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der 
Fremdfirma an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ab. Die Auftraggebein/der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer 
Inanspruchnahme von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma 
durchzusetzen.

10.7.    Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche 
Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen 
Designarbeiten, die er der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) ist nicht 
verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. 
Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst und auf eigene 
Kosten veranlasst.

10.8.    Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und 
geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von 
Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken 
hinzuweisen, soweit diese  Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11.    Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

11.1.    Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) erstellt die Website entsprechend einem von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber 
freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von 
Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige 
Weiterentwicklung (Updates) Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website
(z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des 
Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

11.2.    Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin/der Auftraggeber allein 
verantwortlich. Das gilt auch für von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhaltselemten der Website 
(wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. 
Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher 
Bestimmungen etc.).

11.3.    Ist vereinbart, dass Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung 
(SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) dies bei 
Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist  
Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) nicht verantwortlich.

11.4.    Nach Fertigstellung überträgt Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) die Website in den Verfügungsbereich des 
Auftraggebers/der Auftraggeberin, z.B. durch Heraufladen der Daten auf den von der Auftraggeberin / dem Auftraggeber 
zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte
Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers/der Auftraggeberin beginnt der 
Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Die Auftraggeberin/der Auftraggeber 
ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

11.5.    Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) ist nicht verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber den Source-Code bzw. 
die Projekt-Original-Dateien der von Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) verwendeten Tools solcher von Florian Bartl, 
Dipl. Designer (FH) programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website 
nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Herausgabe 
des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem 
Auftraggeber zu vergüten.

12.    Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) erhebt Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und 
zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung 
des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. 
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin/der 
Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) über die Auftraggeberin/den Auftraggeber 
gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung 
die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) dazu unter 
info@floribartl.com / design@studio-baha.com oder Wiesmühl 12, D-84549 Engelsberg erreichen. Der Auftraggeberin/dem 
Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

13.    Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist Florian Bartl, Dipl. Designer (FH), Wiesmühl 12, D-84549 Engelsberg.

14.    Schlussbestimmungen

14.1.    Gerichtsstand ist Florian Bartl, Dipl. Designer (FH), Wiesmühl 12, D-84549 Engelsberg, sofern die Auftraggeberin/der 
Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres/seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische 
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in 
Deutschland hat. Florian Bartl, Dipl. Designer (FH) ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu klagen.

14.2.    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

14.3.    Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach 
§ 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

14.4.    Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen 
Bestimmungen hiervon unberührt.


Stand: [2019]

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